Immissionsschutz
Windenergieanlagen erzeugen nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern auch Emissionen in Form von Schall und Schattenwurf, die sich negativ auf Mensch und Umwelt auswirken können. Nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz (BImschG) sind Windenergieanlagen daher generell genehmigungspflichtig.
Wir erstellen für Ihr Projekt umfassende Schallimmissions- und Schattenwurfprognosen, Gutachten zur optischen Bedrängung und bei Bedarf Visualisierungen, um die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Anlagen auf das Umfeld genau abzubilden.
Für eine Genehmigung dürfen folgende Immissionsrichtwerte laut TA Lärm nicht überschritten werden:
Maximalwert Tag | Maximalwert Nacht | |
---|---|---|
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet | 55 dB (A) | 40 dB (A) |
Dorf- und Mischgebiet | 60 dB (A) | 45 dB (A) |
Gewerbegebiet | 65 dB (A) | 50 dB (A) |
Industriegebiet | 70 dB (A) | 70 dB (A) |
Wir berechnen mit Hilfe moderner Software auch komplexere Schallimmissionssituationen (etwa unter Berücksichtigung von Schallreflexionen oder Flächenschallquellen) und liefern einen umfassenden Bericht inkl. einer detaillierten Unsicherheitsberechnung und allen notwendigen Angaben, die für eine Genehmigung benötigt werden.
Natürlich beraten wir Sie gerne hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Schallreduzierung, der Einstufung von Vorbelastungen oder eines schalloptimierten Parklayouts.
Nach den „Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz gelten folgende Richtwerte für die astronomisch maximal möglichen Beschattungszeiten:
- Maximal 30 Minuten Schattenwurf pro Tag
- Maximal 30 Stunden Schattenwurf pro Jahr
Durch den Einsatz einer Abschaltautomatik in der geplanten Windenergieanlage können die Beschattungszeiten soweit reduziert werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können.
Die Frage der optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte. Seit der Novelle des Baugesetzesbuch Anfang 2023 liegen mit § 249 Abs. 10 BauGB nun erstmals bundesgesetzliche Regelungen zum diesem Thema vor.
Als maßgeblich für eine Beurteilung wurde im Gestz der Abstand zwischen WEA (Mitte des Mastfußes) und Bebauung (zulässige bauliche Nutzung zu Wohnzwecken) definiert:
Entfernung von mehr als dem Zweifachen der Gesamthöhe der Windenergieanlage | i.d.R. keine optisch bedrängende Wirkung |
Entfernung von weniger als dem Zweifachen der Gesamthöhe der Windenergieanlage | intensive Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich |
Ziel der Einzelfallprüfung ist es, die sogenannte Baukörperwirkung der Windenergieanlage unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten zu beurteilen. Welche Gesamthöhe und Rotorgröße hat die geplante Windenergieanlage? Wie ist das umgebende Gelände gestaltet? Wie ist das betroffene Wohnhaus gestaltet, wie ist die Ausrichtung der Wohnräume, Fenster, Terrassen und Balkone? Liegt die Anlage in Hauptblickrichtung oder eher seitwärts des Gebäudes? Welche Objekte zwischen Haus und Windenergieanlage verstellen die Sicht auf die Anlage oder lenken diese ab? Wie ist der mit der planungsrechtlichen Lage verbundene Schutzanspruch des Wohngebäudes?
planGIS beantwortet diese Fragen und gibt im Rahmen eines Gutachtens zur optisch bedrängenden Wirkung für jedes der zu untersuchenden Wohngebäude eine Gesamtbewertung ab. Grundlage hierfür ist ein Vor-Ort-Termin mit Fotodokumentation sowie die GIS-gestützte Auswertung von Kartenmaterial und Gebäudegrundrissen. Hilfreich für die Beurteilung kann ebenso eine Kombination mit Fotovisualisierungen oder einer Sichtbarkeitsanalyse sein.
Im Beteiligungsprozess steht häufig die Frage der Öffentlichkeit im Vordergrund, wie Windräder das Landschaftsbild verändern werden. Für einen realistischen Eindruck sind Fotovisualisierungen ein probates Mittel.
Für die realistische Fotovisualisierung Ihres Projektes nehmen wir zunächst ein digitales Foto der Landschaft auf, in das wir dann eine realistische Abbildung der Windenergieanlage unter genauer Berücksichtigung von Foto- und Anlagenstandort sowie der Aufnahmedaten (z.B. Zeit, Brennweite, Sichtverhältnisse) hineinmontieren. Damit erhalten Sie eine sachliche Grundlage für Ihre Planungen, ggf. auch für Variantenplanungen, z.B. bei Anlagen mit unterschiedlichen Nabenhöhen oder einer optimierten Standortwahl.
Alternativ, wenn gleich weniger realistisch, bieten wir Visualisierung mit 3D-Modellen an. Gerne können wir für Sie eine Filmsequenz mit sich drehenden Windenergieanlagen erstellen.
Für werbewirksame Präsentationen und spezielle Fragestellungen im Genehmigungsverfahren realisieren wir darüber hinaus Animationen oder virtuelle Video-Flüge mit sich drehenden Windenergieanlagen.